AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ilmtaler Systemhaus GmbH

1. Allgemeines

Die nachstehend aufgeführten Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse der Kunden mit dem Unternehmen "Ilmtaler Systemhaus GmbH" nachfolgend Ilmtaler Systemhaus genannt, und zwar auch dann, wenn bei zukünftigen Geschäften die Bedingungen dem Besteller nicht noch einmal gesondert zugesandt werden. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn ihnen unsererseits nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Hersteller- und Lieferantenprospekten wird keine Gewährleistung und Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

3. Vertragsabschluß

3.1. Aufträge können durch den Besteller schriftlich oder telefonisch erfolgen. Für uns tritt die Bindung erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Dienstleistung ein. Der Auftrag richtet sich nach den Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden, dieses gilt auch, wenn wir anderslautende Geschäfts- und/oder Leistungsbedingungen des Bestellers nicht widersprechen.

3.2. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3.3. Der Auftrag ist für den Besteller bindend. Bei Stornierung des Auftrages innerhalb von 2 Tagen liegt es im Ermessen des Ilmtaler Systemhaus und deren Erfüllungsgehilfen, die Stornierung beim Lieferanten bzw. Hersteller einzuleiten. Dabei sind die Kosten der Rückabwicklung und die Forderungen nach Auftragsentschädigung in voller Höhe vom Kunden zu tragen.

4. Lieferung

4.1. Softwarenutzungsbedingungen : Alle Software-Programme werden gemäß Herstellerlizenzbedingungen nur unter der Bedingung verkauft, daß der Besteller unsere AGB und die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers rechtsverbindlich anerkennt. Mit der Lieferung, Installation und Bezahlung der Software-Programme wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht am Programm gemäß den Nutzungsbedingungen des Herstellers. Für die Nutzung der Software wird keine Haftung und Gewährleistung übernommen.(siehe 6.4) Die Programme sind geistiges Eigentum des Herstellers, eine Überlassung an Dritte oder der Weiterverkauf ist nur bei Einhaltung der jeweils geltenden Softwarelizenzbestimmmungen möglich! Für die Programmhandbücher und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen. Eine Rücknahme geöffneter oder benutzter Software - Ware ist nicht möglich!

4.2. Das Ilmtaler Systemhaus ist zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen gegenüber den Auftrags- oder Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungsparameter der bestellten Ware oder Leistung erfüllen.

4.3. Verzögert sich eine Leistung über den vom Ilmtaler Systemhaus zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller mittels eingeschriebenem Brief gesetzter Frist von mindestens drei Wochen ab Eingangsdatum des Briefes geltend gemacht werden. Kommt das Ilmtaler Systemhaus mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für das Ilmtaler Systemhaus unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware und bei Nichtlieferbarkeit, die nicht im Einwirkungsbereich des Ilmtaler Systemhaus liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Nicht-zur-Verfügungstellung der Ware durch den Hersteller, Handelsembargo, Katastrophen, Beförderungs- oder Betriebssperre, sowie mangelnder Auftragsdeckung des Ilmtaler Systemhaus sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne daß eine Schadensersatzpflicht eintritt.

4.4. Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Kosten der normalen Verpackung sind im Kaufpreis enthalten. Sofern Spezialverpackung gefordert oder nach den gegebenen Umständen oder nach unserem Ermessen erforderlich ist, wird diese billigst berechnet.

4.5. Wird eine vom Ilmtaler Systemhaus gelieferte Ware vom Besteller zurückgesandt, so kann das Ilmtaler Systemhaus die Reparatur ablehnen, wenn die Sendung nicht in Originalverpackung, ohne Rechnungskopie und ohne Fehlerbericht zurückgeliefert wurde. Vor einer Warenrücksendung ist im Gespräch mit dem Ilmtaler Systemhaus die Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware festzustellen.

4.6. Lieferungen an die Firma Ilmtaler Systemhaus, auch bei Garantie- oder Gewährleistungs- ansprüchen haben frei Haus zu erfolgen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Unsere Preise verstehen sich rein netto (zzgl. Mehrwertsteuer) ab Lager. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste berechnet.

5.2. Zahlungen sind bei Warenlieferungen sofort in bar und ohne Abzüge fällig, bei Rechnungen auf Dienstleistungen spätestens nach 10 Tagen ab Rechnungsdatum, soweit nicht anders schriftlich bestimmt. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 0,66% je Monat (8% per Jahr). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung des Bestellers werden Zahlungen jeweils auf die ältesten Rechnungen verrechnet und zwar zuerst auf deren Mahn- und Verzugskosten und dann auf den Rechnungsbetrag. Wechsel und Schecks werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und für das Ilmtaler Systemhaus kosten- und spesenfrei übernommen.

5.3. Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die vom Ilmtaler Systemhaus unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.4. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer anschließenden Lieferung nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

6. Garantie- und Gewährleistung (Sachmangehaftung nach $437 BGB)

6.1. Jeder Besteller oder Wiederverkäufer ist selbst dafür verantwortlich zu entscheiden, ob eine beim Ilmtaler Systemhaus bestellte Ware auf einem zur Nutzung dieser Ware beabsichtigten Computersystem lauffähig ist. Käufer und Verkäufer sind sich darüber einig, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Inkompatibilitäten zwischen Hard- und Software sowie Softwarefehler unter allen Anwendungsgebieten völlig auszuschließen. Das Ilmtaler Systemhaus ist jedoch bereit unter Berücksichtigung der Vergütung von Zusatzaufwendungen und unter dem Aspekt der Durchführbarkeit die Auswirkungen von Inkompatibilitäten einzuschränken. Vor der Auftragsdurchführung von Softwareleistungen hat der Auftraggeber für eine ausreichende Sicherung seiner Programme und Daten zu sorgen.(siehe auch Abschnitt 6.6) Kompatibilitätsklausel: Bei der Weiterverwendung von Alt-Programmen und Alt-Daten oder bei der Wiederverwendung alter Hardware- oder Betriebssystemkomponenten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, deren Kompatibilität mit dem neu ausgelieferten Hardwaresystem und der neuen Anwendungsumgebung herzustellen bzw. vom jeweiligem Hersteller herstellen zu lassen. Das Ilmtaler Systemhaus haftet nicht für die Unverträglichkeit von Alt- Komponenten und Alt-Programmen mit der neu gelieferten und zeitgemäßen Systemumgebung.

6.2. Die Gewährleistungzeit (Sachmangelhaftung gemäß § 437 BGB) beträgt für privatgenutzte Technik 24 Monate. Für gewerblich genutzte Waren wird eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten vereinbart. In jedem Falle hat der Käufer unverzüglich; spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Gefahrenübergang die Ware auf offene oder verdeckte Transportschäden zu untersuchen und in schriftlicher Form anzuzeigen (Fax bzw. e-Mail mit Posteingangsbestätigung durch uns). Der Gefahrenübergang (Frist zur Transportschadensanzeige) beginnt mit Benachrichtigung des Kunden zur Abholung in unseren Büroräumen bzw. durch Übergabe durch den beauftragten Lieferservice. Wird die Ware für einen späteren Aufstellungs- oder Service- Termin in den Räumen vom Ilmtaler Systemhaus vorgehalten, so wird das Ilmtaler Systemhaus einvernehmlich ermächtigt, die Originalverpackung zu öffnen und die Ware auf verdeckte Transportschäden zu untersuchen. Diese Zusatz-Aufwendungen sind in angemessener Höhe von 5.- EUR und je Gerät durch den Käufer zu tragen. In einer angemessenen Frist von 14 Tagen sind alle sonstigen Mängel die einen Gewährleistungsanspruch begründen; - wie funktionalen Störungen der Ware; Mängel bei der Ausstattung des Produktes , nicht korrekt erbrachte Leistungen - in schriftlicher Form anzuzeigen. Hinweis: Die von Herstellern und anderen Firmen in Werbeprospekten, Dokumenten und Bedienungsanleitungen angezeigten Gebrauchswerteigenschaften sind nicht Gegenstand der Sachmängelhaftung durch das Ilmtaler Systemhaus.

6.3. Die Garantieleistung ist eine zusätzliche kostenfreie Reparaturleistung der Hersteller. Soweit in Rechnungen nicht anders ausgewiesen, gewähren wir für komplette PC-Systeme und Peripherie 12 Monate Garantie. Für Netzteile, Akkus; Lüfter und eingebaute bzw. gewechselte Komponenten gewähren wir 6 Monate Materialgarantie. Eine Verlängerung der Garantiefrist durch Zusage bzw. Vorgabe der Hersteller (Werksgarantie) ist nicht Bestandteil einer von ESR verpflichtenden Leistung und muss deshalb vorrangig vom Kunden beim Hersteller direkt eingefordert werden. Die defekte Ware ist dazu auf eigene Kosten (frei Haus) an das festgelegte Servicezentrum zu senden. Software, Verbrauchs- und Verschleißmaterialien unterliegen nicht der Garantie- und Gewährleistungspflicht.

6.4 Zur Behebung eines Mangels aus Garantie/Gewährleistung durch Nachbesserung sind die Geräte mit einer detaillierten, schriftlicher Fehlerbeschreibung an das Ilmtaler Systemhaus zu liefern. Das Ilmtaler Systemhaus schreibt für jeden Einzelfall die Art und Weise der Einsendung vor und erstattet dafür dem Käufer die Transportkostenaufwendungen. Falls der Käufer verlangt, daß Leistungen an einen von Ihm bestimmten Ort vorgenommen werden (Vor-Ort-Service), können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei Rüst- und Fahrzeit; KFZ-Kosten und Reisespesen zu vergüten sind.

6.5. Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer seinerseits seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat.

6.6. Die Haftung des Ilmtaler Systemhaus für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung einer vom Ilmtaler Systemhaus angelieferten Ware entstanden sind, wird ausgeschlossen! Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Ware, insbesondere für die ausreichende (3 fache) Sicherung der mit der Ware be- und verarbeiteten Daten mittels eines zeitgemäßen Backup System. Sollten Daten aufgrund fahrlässigen Verhaltens vom Ilmtaler Systemhaus verloren gehen, ist unsere Haftung auf eine kostenfreie Datenkomplettrücksicherung durch uns begrenzt.

6.7. Schlägt eine mehrmalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch das Ilmtaler Systemhaus oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, so kann der Besteller die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rücknahme des fehlerhaften Artikels unter Erstattung des Kaufpreises einfordern. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

6.8. Bei Eingriffen oder Reparaturen durch - nicht von uns autorisierten Personen - erlischt der Garantie- und der Gewährleistungsanspruch. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht dem Original spezifizierten entsprechen, gehen die daraus entstehenden Schadensbehebungskosten zu Lasten des Kunden. Desweiteren übernimmt das Ilmtaler Systemhaus nicht die Gewährleistung für Schäden die durch mechanische Überbeanspruchung oder elektrischer Überspannung entstanden sind.

6.9. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen erhebt das Ilmtaler Systemhaus eine Bearbeitungsgebühr von 50 € zzgl. Mehwertsteuer.

7. Reparaturservice

7.1. Reparaturen können nur ausgeführt werden, wenn ein gültiger Reparaturauftrag mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung vorliegt. Die Ware ist zur Reparatur in Originalverpackung einzusenden. Ist die Originalverpackung fehlerhaft oder fehlt diese, ist das Ilmtaler Systemhaus berechtigt gegen Unkostenvergütung für die Bereitstellung einer geeigneten Transportverpackung zu sorgen.

7.2 Reparaturen (auch Garantiereparaturen) können abgelehnt werden, wenn die Geräte nicht mehr im Originalzustand sind oder Einbauten und Modifikationen durch fachlich nicht autorisierter Personen bzw. Firmen vorgenommen wurden. Das Ilmtaler Systemhaus ist verpflichtet, VDE und CE konforme und vom jeweiligen Hersteller zertifizierte Austauschteile bei der Reparatur zu verwenden. Fehlt die Konformitätsauflistung für Ersatzteile des Herstellers kann der Reparaturauftrag nur durchgeführt werden, wenn der Auftraggeber die Firma Ilmtaler Systemhaus von der Durchführung und den Kosten einer CE Nachprüfung freistellt und auf eigene Kosten diese bei einer amtlichen Prüfstelle vornehmen läßt. Bei nachweislicher Nichterfüllung der CE-Konformität in Folge der von uns durchgeführten Reparaturen oder Modifikationen wird das Ilmtaler Systemhaus bei Rückgabe des eingebauten Materials den Reparaturpreis zurückerstatten.

7.3. Für Reparaturen gelten in Ergänzung die Reparaturdurchführungsbestimmungen der Firma Ilmtaler Systemhaus. Der Inhalt dieser Bestimmungen ist auf der Rückseite der Reparaturauftragsvereinbarung abgedruckt und gilt mit Auftragserteilung als angenommen.

8. Gewerbliche Schutzrechte

8.1. Wir übernehmen keine Haftung dafür, daß die vom Ilmtaler Systemhaus gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, das Ilmtaler Systemhaus unverzüglich Mitteilung zu machen, falls Ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.

8.2. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers erstellt worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen (einschließlich Prozesskosten) freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Produkten sowie an den aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller uns jetzt oder künftig gegen den Besteller zustehenden Ansprüche vor. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne daß uns hieraus Verpflichtungen erwachsen.

9.2. Machen wir unser Eigentumsvorbehalt geltend oder verlangen wir die Herausgabe aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt.

9.3. Der Besteller tritt dem Ilmtaler Systemhaus schon bei Vertragsabschluß alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehungen zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderung mit Nebenabreden ab. Die abgetretenen Forderungen dienen als Sicherung der aus diesem Vertrage entstandenen Ansprüche des Ilmtaler Systemhaus gegen den Besteller. Der Besteller hat auf Verlangen vom Ilmtaler Systemhaus unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung entstehen, sofern auf diesen Weiterverkauf die Bestimmungen über den verlängerten Eigentumsvorbehalt anwendbar sind.

9.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei gerichtlichen Zwangsmaßnahmen, die sich gegen sein Eigentum richten, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegenüber dem Justizorgan eindeutig als solche zu benennen.

10. Datenschutz und Datenspeicherung

Eine elektronische Speicherung der kundenbezogenen Daten und die Nutzung der vom Kunden bereitgestellten E-Mail-Adresse für Kundendienstinformationen gilt als vereinbart. Soweit Datenmaterial des Kunden Grundlage von Softwaredienstleistungen sind, werden diese beim Ilmtaler Systemhaus gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes vertraulich behandelt.

11. Embargobestimmungen

Befindet sich an oder bei der Ware ein entsprechender Hinweis, gilt folgende Embargobestimmung: Die Wiederausfuhr der gelieferten Ware aus der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft verletzt deutsche und amerikanische Gesetze.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit, Schlußbestimmungen

12.1. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig, so wird sie durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der anderen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

12.2. Der Besteller / Auftraggeber / Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche und seine Pflichten aus dem Vertrag abzutreten.

12.3. Als Gerichtsstand wird Pfaffenhofen a. d. Ilm vereinbart. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten, anderslautende Bestimmungen vor dem 01.06.2011 verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.

(Stand: 19.09.2020)